Hygiene §

 Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Voraussetzung für die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist seit dem 01.02.2001 eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.


Wir sind vom Gesundheitsamt Ebersberg ermächtigt, diese  mündliche und schriftliche Belehrung durchzuführen.


Ziel der Belehrung ist es, ein Bewusstsein für die Problematik der Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu schaffen. Sie soll den im Lebensmittelbereich Tätigen in die Lage versetzen, Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bei sich selbst festzustellen und entsprechend handeln zu können.


Diese Leistung ist eine Selbstzahlerleistung und wird Ihnen mit 25 Euro in Rechnung gestellt.


Sie erhalten die Bescheinigung nach der Belehrung und Zahlung der Gebühr in bar.


Die meisten Arbeitgeber erstatten die Ihnen entstandenen Kosten.


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